Deutschland | Elektronisches Einrad

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Elektronisches Einrad

Was ist eigentlich ein elektronisches Einrad? Diese Fahrzeuge bestehen aus einem Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen, das sich durch Gewichtsverlagerung steuern lässt. Erst bei einer Geschwindigkeit von 18 km/h erfolgt eine Abriegelung der Beschleunigung.

Das Einrad ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-,     Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem Segway vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für „Airwheels“.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese elektrischen Einräder nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden.

Das sollten Sie wissen:

Die angebotenen Einräder haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG!

Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Wer ohne diese Fahrerlaubnisklasse dennoch im öffentlichen Straßenraum damit fährt, begeht daher  zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten.


Erklärung seitens eWheelz™

Aktuell gelten in Deutschland die allgemeinen Bestimmungen der STVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges mehr als 6 km/h beträgt. Aufgrund der Tatsache, dass elektrische Einräder konstruktionsbedingt meistens weder die Zulassungsvorschrift über Sitz, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung etc. erfüllen, dürfen diese nur im nichtöffentlichen Verkehr benutzt werden. Dabei muss das Areal abgegrenzt sein. Daher umgehen und lösen viele Händler und Hersteller das Problem, in dem sie einfach bei allen elektrischen Einrädern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h einbauen. Diese ist allerdings sehr einfach wieder zu entfernen und so wird dieser Trick wohl nicht mehr allzulange klappen. Ausserdem existiert momentan in Deutschland bei elektrischen Einrad Besitzern ein Trend ihr elektrisches Einrad bei einer Versicherung versichern zu lassen, obwohl dies bei einem Ernstfall gar nichts nützt. Die Versicherungen verkaufen fleissig Versicherungspakete und im Ernstfall wird dann einfach abgewiesen mit der Begründung, sie wären getäuscht worden, um was es sich für ein Gerät handelt. Denn das Problem ist folgendes, einem Produkt, welchem jegliche Zuordnung fehlt, kann auch kein Versicherungspacket geschnürrt werden. Das elektrische Einrad wird in Deutschland auch weiterhin noch nicht anerkannt.

Patrick

Principal & Owner

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